Neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft

Seit dem 01.06.2015 ist die Betriebssicherheitsvrordnung in Kraft und wird angewendet.
Der vollständige Text ist unter www.baua.de einsehbar.

Einige Änderungen sind zum Beispiel:
An allen Aufzuganlagen, auch Bestandsanlagen, ist bis spätestens Juni 2016 ein Notfallplan zu erstellen.

Der Notfallplan muss mindestens enthalten:
• Standort der Aufzugsanlage
• verantwortlicher Arbeitgeber, früher "Betreiber"
• Personen, die Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage haben
• Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können
• Kontaktdaten der Personen, die Erste Hilfe leisten können (Ersthelfer, Notarzt, Feuerwehr)
• Angaben zum voraussichtlichen Beginn einer Befreiung
• Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage

Die Hilfeleistenden sind regelmäßig zu unterweisen und es hat regelmäßige Übungen für Hilfeleistende zu geben.

Bis zum 31.12.2020 ist jede Aufzuganlage mit einem Fernnotrufsystem auszurüsten.
Der Umfang der Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle wurde geändert.